What do I gain by supporting the TUM University Foundation?
Of course, a donation to the TUM University Foundation is tax-deductible. But beyond that, you become a member of a lively community and part of a great community! See for yourself!
In the TUM University Foundation, you join forces with other individuals and institutions. In this way, project ideas can be realized more quickly and the best talents can be supported. With every donor, with every endowment, the scope of action of the TUM University Foundation grows. From a donation of 50,000 euros, your name will appear on the donor plaque on the "Wall of Honor" in the university's main auditorium. You will also be invited to the annual Founders' Conference and thus have an influence on the foundation's work.
Sponsored young talents or other exciting personalities from TUM are invited to the Founders' Conference. They report on what the support from the TUM University Foundation has achieved for their studies or work. Sponsors who award TUM Deutschlandstipendium via their own endowment fund also take part in the scholarship award ceremony.
Private and institutional donors are recognized by having their names listed on the "Wall of Honour" in the foyer of TUM's main building and on our virtual donor board. Of course, we also accept the wish of some donors to remain anonymous. You will be kept up to date on the latest developments via the regularly published TUM magazines.
All donors who make a significant donation receive the opportunity once a year to talk to top scientists at TUM about their field of research. Whether it's exploring the Big Bang, understanding the opportunities and risks of digitalization, the latest findings in cancer research or discovering the mobility of the future: Here you can gain insights into the most exciting areas of research at TUM.
Financial benefits:
The answers correspond to German legislation and are relevant to citizens of Germany. Therefore the text is not translated into English.
Der Staat belohnt das Engagement für gemeinnützige Zwecke mit steuerlicher Entlastung. Das gilt auch bei Zuwendungen für die Technische Universität München und die TUM Universitätsstiftung. Sie können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen im Überblick. Dennoch empfehlen wir eine individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater, denn nur er kennt Ihre persönliche steuerliche Situation und kann Ihnen verbindlich Auskunft geben.
Wenn Sie die TUM Universitätsstiftung mit einer Zuwendung bis zu 300 € unterstützen, benötigen Sie keine Zuwendungsbestätigung. Für Ihre Steuererklärung genügt den Finanzbehörden ein vereinfachter Zuwendungsnachweis Pdf-Download, 46 KB) in Verbindung mit dem Kontoauszug. Ab 300 € erhalten Sie automatisch von der TUM Universitätsstiftung eine Zuwendungsbestätigung, wenn Sie Ihre Adresse bei der Überweisung angeben.
Seit der Einführung des "Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ im Jahr 2007 wurde bei der steuerlichen Berücksichtigung einer Zuwendung nur noch unterschieden, ob es sich um eine Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung oder um eine „normale“ Spende handelt. Ab 2013 bestehen für sogenannte Verbrauchsstiftungen weitere Regelungen durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes.
Steuerlich abzugsfähig sind bei natürlichen Personen Spenden bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags Ihrer Jahreseinkünfte. Dies gilt unabhängig davon, für welchen gemeinnützigen Zweck gespendet wird. Unternehmen können alternativ einen Höchstbetrag von 4 Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend machen. Spenden, die diese Höchstbeträge übersteigen, können Sie zeitlich unbegrenzt über die Folgejahre im Rahmen der oben genannten Höchstbeträge absetzen.
Natürliche Personen können über den allgemeinen Spendenabzug hinaus als Zuwendung in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung bis zu 1 Mio. EUR zusätzlich steuerlich geltend machen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Stiftungsneugründung handelt oder um die Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung. Bei zusammen veranlagten Ehegatten steht der Dotationshöchstbetrag beiden zu, d.h. es können gemeinsam bis zu 2 Mio. EUR geltend gemacht werden. Während bis 2012 der Nachweis vorausgesetzt wurde, dass jeder der Ehegatten für sich eine maßgebliche Zuwendung geleistet hat, entfällt dieser Nachweis ab 2013 ersatzlos. Diesen Höchstbetrag können Sie auf Antrag innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren beliebig auf die einzelnen Jahre verteilt absetzen. Jedoch kann dieser besondere Abzugsbetrag innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Übersteigende bzw. nicht ausgenutzte Beträge können im Rahmen des allgemeinen jährlichen Spendenabzugsbetrages (20% bzw. 4 Promille, vgl. oben) geltend gemacht werden.
Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013 wird klargestellt, dass der erhöhte Abzug für Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen nicht für sog. Verbrauchsstiftungen gilt. Dies sind Stiftungen, die nicht auf einen dauerhaften Erhalt des Vermögensstockes ausgerichtet sind. Durch die Neuregelung des § 80 BGB wurde dieser Sonderfall einer Stiftung des privaten Rechts nun gesetzlich verankert. Eine Verbrauchsstiftung muss somit mindestens zehn Jahre bestehen und eine entsprechende Kapitalausstattung haben.
Stiftungsgründungen und Zustiftungen sollten möglichst frühzeitig vorgenommen werden, so dass Sie als Stifter soweit gewünscht noch Einfluss nehmen können und auch steuerliche Vergünstigungen noch in Anspruch nehmen können. Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind nämlich nicht als Sonderausgaben des Erblassers begünstigt.
Would you like to support TUM or do you have questions about our work? We look forward to a dialog with you! Whether you would like to make a donation or are thinking about setting up your own fund under the umbrella of the TUM University Foundation - we will work with you to develop the funding model that best suits your needs.
Your contact person
Carolin Ahrendt, foundation office
info(at)tum-universitaetsstiftung.de
Tel. 089/289-25314
Important note due to current events
Please note that the construction project "Ingeborg Pohl Kinderoase an der TUM" is not a project of the TUM University Foundation and therefore we cannot provide any information about it.
Please contact the project manager GAPP GmbH at info(at)gapp.gmbh